PREIS ANFRAGEN
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AGB

I. Allgemein

Allen Aufträgen, Abschlüssen und sonstigen Vereinbarungen liegen die nachstehend aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Änderungen oder deren Ausschluss bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, ohne dass die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch aufgehoben ist. Zusicherungen und telefonische Zusagen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nach Eingang der Auftragsbestätigung bei uns ist ein Widerruf nicht möglich. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns grundsätzlich nicht, auch wenn von uns nicht widersprochen wird.

Angebote sind, soweit nicht befristet, stets freibleibend zu betrachten. Die dazu gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen und Gewichtsangaben sind annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Die Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; Verbraucher sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Käufer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Preise

Unsere Preise sind freibleibend und werden in Euro gestellt. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen, erforderliche Preiserhöhungen und sonstige Abgaben gelten als vereinbart.

Der Berechnung werden die vom Hersteller ermittelten Gewichte und Maße verbindlich zugrunde gelegt.

Die Übernahme der Frachtkosten (Stückgut-, Sammelladung etc.) durch den Lieferer erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und wird bei Angebotsabgabe festgelegt. Mehrkosten für Eilgut, Expresslieferungen etc. gehen stets zu Lasten des Bestellers.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den Preisen berechnet.

III. Zahlungsbedingungen

Zahlung hat gemäß Vereinbarung grundsätzlich per Überweisung zu erfolgen.

Diskontfähige Wechsel werden nicht angenommen.

Schecks werden als Zahlungsmittel erst am Tage der Wertstellung betrachtet.

Bei Zielüberschreitung tritt ohne Mahnung Verzug ein. Während des Verzuges sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz (Unternehmer 8% / Verbraucher 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verzinsen unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach Bestätigung eines Auftrages bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, Zahlungseinstellung bei Nachsuchung eines Vergleiches oder Moratoriums, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Wir sind in diesem Falle weiterhin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen sowie nach einer von uns festzusetzenden Frist vom Abschluss zurückzutreten. Ferner kann von uns wegen Nichterfüllung Schadenersatz gefordert werden, unbeschadet des Rechts auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.

Vertreter sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.

IV. Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, bei Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme oder Pfändung durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer erfolgt stets für uns. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Währung unserer Rechte erforderlich sind, Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wird die gelieferte Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Wir können verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Wir verpflichten uns, unsere Sicherungen insoweit freizugeben, als Ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch bestehen, um mehr als 20% übersteigen.

Bei Pfändungen oder die Verfügungsgewalt beeinträchtigenden Handlungen durch Gläubiger des Bestellers für durch uns gelieferte Ware sind wir unverzüglich durch Eilboten - Einschreibebrief zu benachrichten! Kosten für Wiederbeibringung beschlagnahmten Gutes sind, wenn sie von der Gegenpartei nicht eingezogen werden können, vom Besteller zu tragen.

Wird über das Vermögen des Auftraggebers Insolvenzverfahren eröffnet, wird die gesamte Restschuld fällig. Ebenso erlischt in diesem Falle das Entnahme- oder Gebrauchsrecht des Bestellers und ist der Lieferer berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes die sofortige Herausgabe zu verlangen. Alle hieraus entstehenden Kosten trägt der Besteller.

Vorrichtungen, Werkzeuge und Formen bleiben unser Eigentum, sofern sie nicht vom Besteller zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellt oder besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

V. Lieferfrist und Lieferungen

Von unseren Geschäftspartner uns überlassene Zeichnungen gehen in unser Eigentum über. Für uns überlassene Modelle, Formen, Lehren und dergleichen haften wir nur im Rahmen des § 690 BGB. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns sind der Höhe nach durch den Materialwert das Modelles begrenzt.

Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

Die Abfertigung aller von uns zum Versand kommenden Güter erfolgt grundsätzlich auf Rechnung des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig. Bei beschädigten oder beraubten Bahnsendungen ist sofort bei Empfang bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

 

Bei Abschlüssen über bestimmte Liefermengen ist Bedingung, diese innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durch möglichst gleichmäßige Abrufe abzunehmen oder aber bei Abschluss entsprechende Terminaufstellung über Teillieferungen an den Lieferer zu geben. Über jede Teillieferung wird vom Lieferer Rechnung erteilt. Wird eine Abschlussmenge nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abgenommen, behalten wir uns eine Nachberechnung der uns entstandenen höheren Kosten vor.

Der Lieferer behält sich vor, bis zu 10% über oder unter den bestellten Mengen zuliefern.

Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich und setzen mit dem Ausstellungsdatum unserer Auftragsbestätigung nach endgültiger Klärung sämtliche technischer Einzelheiten ein. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie die rechtzeitige Überlassung der zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen voraus.

Werden Änderungen in Konstruktion oder Ausführung durch den Lieferer vor Auslieferung der Ware allgemein vorgenommen, kann eine Beanstandung nicht erfolgen.

Ein von uns zu vertretendes Hindernis berechtigt uns nicht zum Rücktritt. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialmangel sowie Umstände, die der höheren Gewalt gleichkommen und die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung bis zur Behebung der vorgenannten Umstände zurückstellen. Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, auch nicht nach Ablauf einer vom Auftraggeber gestellten Nachfrist.

Ein Rücktritt des Bestellers kann nur erfolgen, wenn der Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten wird und nach Ablauf einer uns gestellten angemessenen Lieferfrist erfolglos abgelaufen ist.

VI. Schutzrecht

Wenn Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder nach Angaben des Käufers geliefert werden, übernimmt der Käufer uns gegenüber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Rechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind berechtigt, unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Käufers die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen, wenn uns einem Dritten, unter Berufung auf ein Schutzrecht, die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände, die nach Zeichnungen, Modelle, Muster oder Angaben des Käufers angefertigt werden, untersagt wird; in diesem Falle sind wir auch nicht zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen; wir können verlangen, dass der Käufer uns einen angemessenen Vorschuss zahlt für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden. Zeichnungen, Modelle und Muster werden nur auf Wunsch des Käufers zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, sind wir berechtigt, derartige Unterlagen 2 Monate nach Angebotsabgabe zu vernichten.

VII. Gewährleistung

Die Ware des Verkäufers wird mit größter Sorgfalt nach den neuesten technischen Erkenntnissen hergestellt. Die Eignung der Produkte für den gedachten Verwendungszweck ist vom Käufer durch Eigenversuche vor der Verarbeitung genau zu überprüfen. Die Gebrauchsanweisungen des Verkäufers stellen nur Anwendungsrichtlinien dar, die auf Grund von Eingenversuchen und gewonnenen Erfahrungen in der Praxis allgemein erstellt wurden. Hieraus kann eine Haftung des Verkäufers nicht abgeleitet werden.

Für von uns gelieferte Ware leisten wir Garantie im Rahmen der vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Wird unsere Ware in berechtigter Weise beanstandet, sind wir gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung, Weiterbearbeitung oder Ersatzlieferung verpflichtet; gegenüber Verbrauchern steht diesen das insoweitige Wahlrecht zu. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Käufer weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, kann der Käufer vom Vertag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswiedrigkeit steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer danach den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Diese Einschränkungen gelten bei Arglist nicht. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate seit seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen und bei Unternehmern generell 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Unberührt sind hiervon Herstellergarantien.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertagstypischen unmittelbaren Durchschnittschadens. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers, Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

VIII. Datenschutz

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

IX. Allgemeine Bestimmungen

Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Osnabrück ausschließlich Gerichtsstand. Dieses gilt auch für den Verbraucher, wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder ein solcher bei Klagerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

Im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen bleiben die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Sonderbedingungen wirksam.

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