Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Unser Unternehmen legt großen Wert auf Integrität, Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zur Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese ermöglicht es Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie sonstigen Personen, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Regelverstöße vertraulich zu melden.Das Hinweisgebersystem dient dazu, potenzielle Missstände frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bearbeiten.
Welche Hinweise können gemeldet werden?
Über die interne Meldestelle können Hinweise insbesondere zu folgenden Sachverhalten abgegeben werden:
- Verstöße gegen geltendes Recht
- Korruption, Betrug oder Untreue
- Verstöße gegen Datenschutzvorschriften
- Verstöße gegen interne Richtlinien
- Diskriminierung, Belästigung oder sonstiges Fehlverhalten
- sonstige schwerwiegende Regelverstöße im Unternehmen
Hinweise sollten nach Möglichkeit konkrete Informationen enthalten, damit eine angemessene Prüfung erfolgen kann.
Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebern
Alle eingehenden Meldungen werden vertraulich behandelt. Die Identität der hinweisgebenden Person wird nur den für die Bearbeitung zuständigen Personen bekannt.
Hinweisgebende Personen sind gemäß Hinweisgeberschutzgesetz vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt, sofern die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Hinweise können – sofern technisch möglich – auch anonym abgegeben werden.
Hinweis abgeben
Hinweise können über unsere Hinweisgeberplattform eingereicht werden:
➡ Hinweisgeberplattform:
https://necumer-gmbh.hinweis.digital/
Die Plattform ermöglicht eine sichere und vertrauliche Übermittlung von Meldungen.